Jeder Mensch hat das Recht am öffentlichen Leben teilzuhaben.
Integrationshilfe hilft dabei, Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen.
Sie tritt dann ein, wenn ein allgemein pädagogischer, betreuerischer oder pflegerischer Bedarf besteht, der gedeckt werden muss, damit der oder die Schüler überhaupt die Schule besuchen und am Unterricht teilnehmen können.
Die rechtliche Grundlage der Integrationshilfe bilden §§ 53/54 SGB XII oder §35a SGB VIII.
Die Hinführung zur größtmöglichen Selbständigkeit steht dabei im Vordergrund. Unsere Mitarbeiter sind fachlich geschult Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen kompetent zu begleiten.
