„Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“
(§1684.Abs.1BGB)
Mit der Trennung der Eltern entsteht für Familien häufig eine sehr schwierige Situation. In dieser Zeit stehen die Kinder mitten im Konfliktfeld. Sie können ihre Bedürfnisse und Rechte meist nur unzureichend geltend machen. Oft sind die Konflikte zwischen den Eltern so gravierend, dass eine unbelastete Beziehung zum Kind nicht möglich ist.
Häufig kommt es damit zum Kontaktabbruch zu wichtigen Bezugspersonen des Kindes. Aus diesem Grund wurde mit dem Kindschaftsrecht von 1998 das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen durchgesetzt.
Begleiteter Umgang ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche, nicht sorgeberechtigte Eltern, Geschwister, Groß-, Stief- und ehemalige Pflegeeltern, um tragfähige Regelungen zum Wohle des Kindes zu erarbeiten.
Das Ziel ist immer, das Recht des Kindes auf den Umgang mit beiden Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen in einer geschützten Atmosphäre durchzusetzen. Neben der Begleitung der Kontakte finden Beratungsgespräche statt, die Wege in eine entspannte Umgangsregelung ebnen sollen.
